Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Emsline (Mo-Fr: 8-19 Uhr)
05931 151-1
Service-Telefon Kreditkarten
0681 9376-4599
Kartenverlust
116 116
Unsere BLZ & BIC
BLZ26650001
BICNOLADE21EMS
Überblick

Top-Schutz für Ihre vier Wände

Sie haben Ihr Haus oder Ihre Wohnung gefunden und mit viel Geld und Herz­blut zu Ihrem Zuhause gemacht. Im Ernstfall sind Ihre vier Wände durch die Wohngebäude­versicherung der VGH vor Feuer, Leitungs­wasser, Rohrbruch, Blitz­schlag, Sturm, Hagel, Starkregen oder weitere Natur­gefahren (Elementar­schäden) geschützt. Mit zusätzlichen Bau­steinen können Sie Ihren Versicherungs­schutz darüber hinaus ganz individuell gestalten.

Die VGH Wohn­gebäude­versicherung bietet Ihnen

  • Wieder­herstellung Ihrer Immobilie zum Neuwert unter Berück­sichtigung von Preis­steigerungen
  • Mitversicherung von direkten Folge­kosten und Mehr­kosten, zum Beispiel durch behördliche Auflagen
  • Individuellen Versicherungs­schutz
  • Zusätzliche Service­leistungen

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Ihr Versicherungs­schutz beschränkt sich nicht nur auf Ihr Wohn­gebäude, sondern umfasst auch Grundstücks­bestandteile und im Haus befindliches oder außen angebrachtes Zubehör wie zum Beispiel:

  • Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpen­anlagen sowie Balkon­kraftwerke
  • Hof- und Gehwegs­befestigungen
  • Zäune und Sichtschutz­wände
  • Grundstücks­beleuchtungen
  • Terrassen und Überdachungen
  • Müllboxen
  • Klingel- und Briefkasten­anlagen, technische Einrichtungen
Details

Davor schützt die Wohngebäude­versicherung

Die Wohngebäude­versicherung schützt im Ernst­fall Ihre wichtigste Geld­anlage.

Auszug aus der Leistungs­übersicht der VGH Wohn­gebäude­versicherung

Deckungsumfang Basis Komfort Premium

Beitragsfreier Einschluss von

  • Garagen und Carports
  • außen angebrachten Sachen wie PV-Anlagen oder Wallboxen
  • Neben­gebäuden wie Garten- und Gewächs­häuser bis 100 m² Nutzfläche je Gebäude bis 100.000 Euro je Versicherungs­fall
Bauliche Grundstücks­bestandteile und weiteres Zubehör, z. B. Grundstücks­einfriedungen, Überdachungen, Schwimm­becken, technische Einrichtungen 10.000 Euro
Folge­kosten durch Aufräum- und Abbruch­arbeiten oder weil andere Sachen zur Schaden­beseitigung weggeräumt und geschützt werden müssen sowie Mehr­kosten infolge behördlicher Auflagen 50.000 Euro 100.000 Euro
Beschädigungen durch Einbruch an Gebäuden und Einfriedungen 10.000 Euro
Diebstahl von fest mit dem Gebäude oder dem Versicherungs­grundstück verbundenem Zubehör wie z. B. Wärme­pumpen, Klima­anlagen, Brief­kästen
Mut- und böswillige Beschädigungen (in Premium auch Graffiti­schäden) bei einer Selbst­beteiligung von 250 Euro 10.000 Euro
Beschädigungen durch Wildtiere bis 10.000 Euro je Versicherungsperiode
Sturm- und Hagelschäden an gärtnerischen Anlagen inklusive Aufräumungs- und Wiederherstellungs­kosten für durch Sturm oder Blitz umgestürzte oder abgeknickte Bäume bis 10.000 Euro
Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbei­führung des Versicherungs­falles 10.000 Euro

Eine ausführliche Leistungsübersicht zur VGH Wohngebäudeversicherung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Auf Wunsch können Sie Ihren Versicherungs­schutz noch zusätzlich erweitern.

Auf Wunsch können Sie Ihren Versicherungs­schutz noch zusätzlich erweitern.

Schutz ­bei weiteren Natur­gefahren (Elementar­schäden)

Schützt Sie vor den Folgen von Natur­gefahren vom Keller bis zum Dach.

Schutz­baustein Erneuerbare Energien und haus­technische Anlagen

Bietet einen umfassenden Versicherungs­schutz für Ihre Photo­voltaik-, Solar­thermie- oder Erdwärme­anlage und auf Wunsch auch für Ihre haus­technischen Anlagen wie z. B. Smart-Home.

Schutz­baustein Glas­versicherung

Sinnvoll für alle Glasflächen im und am Haus.

Schutz­baustein Ableitungs­rohre

Die VGH leistet auch, wenn Ihre Ableitungs­rohre einem Bruch­schaden zum Opfer fallen. Dabei können Sie wählen, ob nur die Ableitungs­rohre unter Ihrem Gebäude oder alle Ableitungs­rohre außerhalb Ihres Hauses versichert sein sollen.

Service

Schnelle Antworten finden

An Ihrem Haus ist ein Schaden entstanden? Hier können Sie ihn bequem online melden. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Wohngebäude­versicherung

Ist eine Wohngebäudeversicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?

Mit der Wohngebäude­versicherung bekommen Sie schon während der Bauzeit kosten­freien Versicherungs­schutz gegen Feuer­schäden bis zu 24 Monate. Sobald das Gebäude fachgerecht geschlossen ist, ist es auch gegen Sturm, Hagel und Stark­regen versichert.

Sobald das Haus bezugs­fertig ist, wird der komplette Versicherungs­schutz der Wohngebäude­versicherung wirksam.

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?

Stellen Sie doch einfach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was heraus­fällt, wie zum Beispiel Möbel, Kleidung, Lebens­mittel, elektronische Geräte, Wert­sachen, ist durch die Hausrat­versicherung geschützt.

Das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, wie zum Beispiel Dach und Wände, Vordächer und Markisen, sanitäre Installationen, Heizungs- und Satelliten­anlagen, Türen und Fenster, sichert die Wohngebäude­versicherung. Mit­versichert sind außerdem bauliche Grundstücks­bestand­teile wie Zäune, Hecken, Terrassen und so weiter.

Wie wird die Wohnfläche ermittelt?

Zur Wohnfläche zählt die Fläche aller Räume eines Gebäudes, einschließlich Hobby­räumen, Haus­wirtschafts­räumen und eventuell vorhandenen Gewerbe­flächen. Nicht berück­sichtigen müssen Sie Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Boden­räume, die nicht zu Wohn- oder Gewerbe­zwecken genutzt werden beziehungs­weise ausgebaut sind.

Was muss ich beachten, wenn ich anbaue oder modernisiere?

Wenn Sie an-, um- oder ausbauen, erhöht sich der Wert Ihres Hauses. Informieren Sie die VGH über die Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Eine Beratung zur Anpassung Ihres Versicherungs­schutzes ist wichtig. Dann sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.

Sind Rauchmelder Pflicht?

Ja, denn jeden Tag sterben Menschen an den Folgen eines Feuers. Dabei ist Rauch viel gefährlicher als Flammen. Er kommt schnell, breitet sich lautlos aus und macht Schlafende bewusstlos. Schon nach zwei Minuten kann er zu einer tödlichen Rauch­vergiftung führen. Darum besteht auch in Niedersachsen die Rauch­melder­pflicht. Rauch­warn­melder retten Leben – Ihr eigenes, das Ihrer Familie oder Ihrer Mieterinnen und Mieter.

Brauche ich eine Rückstausicherung?

Bei starken Regen­fällen oder Hochwasser kann es passieren, dass die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Ohne Rück­stau­sicherung wird Abwasser in die Entwässerungs­leitungen Ihres Hauses zurück­gedrückt und tritt vornehmlich im Keller, zum Beispiel aus Duschen, Wasch­becken oder Toiletten, wieder aus. Um zu vermeiden, dass das oft mit Fäkalien versetzte Abwasser gravierende Schäden anrichtet, haben die Kommunen und örtlichen Abwasser­verbände die Rückstau­sicherung zur Pflicht erklärt. Durch den Einbau einer Hebe­anlage oder durch Rückstau­verschlüsse können Sie Ihr Haus vor solchen Schäden bewahren. Lassen Sie sich von Ihrer Kommune oder Ihrem Abwasser­verband beraten, welche Rückstau­sicherung für Ihr Gebäude geeignet ist. Mit dem Einbau und der regel­mäßigen Wartung haben Sie alle Vorschriften beachtet und sind auf der sicheren Seite.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

 Cookie Branding
i